Verpachten Sie Ihr Land
✓ Sichere und langfristige Einnahmen
✓ Keine Investitionskosten
✓ Kein Risiko, kein Aufwand
✓ Zusammenarbeit mit einem Solarpionier
✓ Ihr Beitrag zur Energiewende
Jahrzehntelang zuverlässige Pachterträge sichern
Schließen Sie mit uns einen Pachtvertrag ab, damit wir einen Solarpark (Photovoltaik) auf Ihrem Land errichten können und profitieren Sie von attraktiven Pachteinnahmen! Ganz nebenbei engagieren Sie sich dabei auch für den Klimaschutz.
Wir bieten Ihnen eine Pachtdauer von bis zu 30 Jahren mit der Option auf Verlängerung. Wir streben eine lange Laufzeit an, da Solarparks jahrzehntelang rentabel sein können. Das heisst, Sie haben garantierte Pachteinnahmen für mehrere Jahrzehnte!
Wir, Sharp Electronics GmbH mit Sitz in Hamburg gründen eine Projektgesellschaft (eine GmbH) für die Entwicklung des Solarkraftwerks. Die Projektgesellschaft ist Ihr Vertragspartner für den Pachtvertrag. Als Teil eines globalen Elektronikkonzerns mit Hauptsitz in Japan und über 110 Jahren Firmengeschichte sind wir ein Partner mit maximaler finanzieller Stabilität. Im Photovoltaikgeschäft sind wir Pioniere mit 60 Jahren Branchenerfahrung und über 25 Jahren auf dem Europäischen Markt. Wir stehen für hochwertige Solarmodule und Solarparks.
Dauerhaft hohe Pachtpreise für Ihre Fläche
Die Pachtpreise, die Sie mit der Verpachtung für Solarparks erzielen können liegen deutlich höher als die üblichen Pachtpreise für Ackerland. Eine Vorauszahlung der Pacht kann gegebenenfalls eine Möglichkeit sein, oder eine Kombination aus Pacht und Ertragsbeteiligung. Zusätzlich zu der Verpachtung ist eine mehrfache Nutzung der Fläche z. B. durch Beweidung (Schafe, Hühner etc.) oder Imkerei denkbar. Des Weiteren können Sie sich als Landeigentümer durch Übernahme der Grünpflege zusätzliches Einkommen verdienen.
Neben dem Pachtvertrag ist auch der Ankauf der Flächen eine Option.
Wir kümmern uns um alle Details
Unsere Projektgesellschaft trägt alle Risiken und Investitionskosten und übernimmt die Versicherung der Anlage. Es kommen keine Investitionskosten und Risiken auf Sie zu.
Wir übernehmen die Zulassung, das heißt, wir beantragen die Genehmigungen die für den Bau der Solaranlage notwendig sind. Die Planungs- und Genehmigungsphase für die Errichtung des Solarparks kann 12-18 Monate andauern. Danach folgt die Errichtung innerhalb von 3-4 Monaten. Wir ermitteln mit dem Netzbetreiber den nächstmöglichen Anschlusspunkt und kümmern uns um die Netzanbindung.
Nach Fertigstellung der Anlage wird sie vom Betreiber über den Pachtzeitraum von mindestens 20-30 Jahren in Betrieb genommen und Sie erhalten über die gesamte Vertragszeit Ihre Pachteinkünfte. Die Stromproduktion der Anlage wird per Fernüberwachung kontrolliert und optimiert. Wir kümmern uns um Wartung und Reparatur der Anlage. Nach Ablauf des Pachtvertrages sorgen wir für den Rückbau der Anlage und fachgerechtes Recycling der Module. Sie finden Ihr Land wieder so vor wie Sie es uns übergeben haben!
Diese Flächen sind geeignet
- Mindestgröße von 10ha oder um ein vielfaches größere Acker- und Grünflächen
- Konversionsflächen (rückgebaute Industrie- und Gewerbegebiete, ehemalige Militärliegenschaften, renaturierter Tagebau)
- Flächen an Autobahnen oder Bahnlinien
- Flächen in Angrenzung an oder innerhalb von Windparks.
Wir können mittels einer Software den Einfluss der Verschattung berechnen. - Trockengelegte Moorflächen
- Bestehende Solarparks, die erweitert oder erneuert werden sollen
Wenn Sie erfahren möchten, ob Ihre Fläche geeignet ist kontaktieren Sie uns und wir geben Ihnen schnellstmöglich eine Rückmeldung. Wir freuen uns von Ihnen zu hören!
Mehr Biodiversität
Dort wo Solarparks gebaut werden, gewinnt auch die Natur. Nur 0,5 bis 1% der Fläche werden versiegelt. Bodenleben und Biodiversität können sich durch den Verzicht auf Düngung, Bearbeitung und Pestizide nachhaltig regenerieren. Solarparks bieten Insekten und vielen weiteren Tieren einen geschützten Lebensraum, in dem sich Populationen gut vermehren können. Entsprechende Ergebnisse zur Biodiversität auf Solarparks liefern vielzählige Studien von Umweltverbänden.
Mehrwert für Ihre Gemeinde
Die Errichtung eines Solarparks ist immer auch ein Thema für die gesamte Bürgerschaft Vorort. Standortkommunen können durch die freiwillige Zahlung der Kommunalabgabe und Gewerbesteuereinnahmen am Solarpark langfristig über 20 Jahre und mehr partizipieren. Bei der Kommunalabgabe handelt es sich um eine Beteiligung an den Stromerlösen.
Daneben gibt es weitere Modelle, über die sich Bürgerinnen und Bürger oder örtliche Initiativen als Investoren an Photovoltaik-Projekten beteiligen können. Welches Beteiligungsmodell für ein konkretes Projekt das beste ist, wird in enger Abstimmung mit den Partnern von Fall zu Fall individuell entschieden.
Agri-PV
Gegenüber herkömmlichen Solarparks wo 1ha ca. 1 MW Solarleistung entspricht ist auch eine gleichzeitige Nutzung der Fläche für Agrarwirtschaft und Solarstromerzeugung unter dem Namen Agri-PV möglich.
Dabei wird zur Zeit zwischen zwei Anwendungen unterschieden:
- Bodennah aufgeständerte Agri-PV Anlagen mit einer Bewirtschaftungsmöglichkeit durch Landmaschinen zwischen den Anlagenreihen
- Hoch aufgeständerte Agri-PV Anlagen mit einer Bewirtschaftung unter der PV-Anlage, z. B. im Obstanbau. Bei der bodennahen Variante werden pro ha ca. 0,6 MW realisiert. Flächen mit Agri-PV Anlagen können weiterhin die EU-Subventionszahlungen GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) erhalten.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Die Kommunikation mit uns ist einfach. In unserem Büro in Hamburg sind wir jederzeit für Sie da.
Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Fragen und Antworten zu dem Thema Landverpachtung für Solarparks. Wenn Sie weitere Fragen haben stellen Sie diese gerne über das Kontaktformular an unser Projektteam.
Hierunter versteht man die Doppelnutzung der landwirtschaftlichen Fläche für Ackerbau und Stromerzeugung, wobei die landwirtschaftliche Nutzung die Hauptnutzung ist.
Sowohl vertikal als auch horizontal aufgeständerte Agri-PV-Anlagen ermöglichen eine gemischte Nutzung solarer Stromproduktion und landwirtschaftlicher Nutzung auf derselben Fläche. Bei Agri-PV-Anlagen mit vertikal ausgerichteten Modulen erfolgt die Bewirtschaftung in den Reihenzwischenräumen, während bei Agri-PV Anlagen mit horizontal ausgerichteten Modulen die Fläche unterhalb der Module bewirtschaftet wird.
Wenn kein neuer Pachtvertrag abgeschlossen wird, wird die Anlage zu den im Pachtvertrag genannten Konditionen rückgebaut. Das Land hat den Status Grünland. Sofern es vorher Ackerland war, kann dieser Status nur über ein Genehmigungsverfahren wieder beantragt werden. Prinzipiell kann nach den 30 Jahren wieder ein neuer Pachtvertrag abgeschlossen werden um die PV Anlage weiter zu betreiben da der Bebauungsplan als rechtliche Grundlage weiterhin gilt. Ein Weiterbetrieb ist in der Regel das Interesse der Betreiber und sichert somit den Landbesitzern weiterhin Pachteinnahmen.
Was bei Windanlagen bereits länger galt, gilt nun auch für PV Freiflächenanlagen:
Laut § 6 EEG 2023 kann den betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung von insgesamt bis zu 0,2 Cent pro erzeugter kWh angeboten werden. Dadurch kann der Landwirt durch Verpachtung seines Landes indirekt Zuflüsse zum Gemeindehaushalt bewirken.
Ja. Wenn beim Bau der PV-Anlage bestimmte Bedingungen eingehalten werden, können Ökopunkte generiert werden.
Nein. Bei einer Konventionellen Modulanordnung mit Schafhaltung sind die Systeme typischerweise rein PV-seitig optimiert. Die zu erwartenden Synergieeffekte sind genauso wie die landwirtschaftliche Wertschöpfung pro Fläche im Vergleich zu reinen Agri-PV-Anwendungen gering und daher nicht als solche zu bezeichnen.
Wenn Solarparks auf Ackerflächen errichtet werden entsteht Grünland. Im Landwirtschaftsrecht führt dies zu Fragen bezüglich des Grünlandumbruchverbots und deren Regeln. Ein Umbruch von Grünländern zurück zu Ackerland ist grundsätzlich möglich, aber genehmigungspflichtig.
Standorte von PV-Freiflächenanlagen sind sehr häufig landwirtschaftliche Flächen. Steuerrechtlich werden sie von der Finanzverwaltung jedoch durch den Solarpark als Gewerbegebiet eingeordnet. Dies hebelt geltende Erbschafts- und Schenkungssteuer-Regeln aus, die in Landwirtschaftsbetrieben genutzt werden, um den Betriebsübergang bei einem Generationenwechsel zu vereinfachen. Durch einen prozentuale Beteiligung des Landverpächters am Solarpark kann dieser Fall vermieden werden. Wir raten zur juristischen und steuerlichen Beratung in diesem Thema.